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Bremens erster Schneemann
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15.01.2010 - 15:19 Uhr

Die Regionalzeitungen weisen darauf hin, dass Hauseigentümer für Schäden durch Eiszapfen haftbar gemacht werden können. Daher wäre darauf zu achten, dass die harten Wassergebilde möglichst nicht über öffentlich zugänglichen Wegen hängen. Bei den Stalaktitähnlichen Ansammlungen direkt an der Regenrinne über meinem Balkon ist das kein Problem. Die erschlagen im Zweifel nur mich selbst. Aber alles, was über das Balkongeländer hinausragt, muss im Auge behalten werden. Es sei denn, man hat so umsichtige Eiszapfen wie ich: Die trotzen jeder Physik und tropfen ins Balkoninnere:

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Brav.


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